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Liturgie im Pastoralplan

Liturgie und Sakramente: Gott danken – als Gemeinde feiern

Grundsätzliches

Die Liturgie ist Gabe Gottes an die Menschen und zugleich Dienst der Menschen vor Gott. Sie schenkt Gemeinschaft mit Gott in Jesus Christus durch den Heiligen Geist und baut die christliche Gemeinde auf. Die Liturgie lebt aus dem Wort Gottes und bringt die Vielfalt menschlicher Erfahrungen in Gebeten, Liedern und Symbolen zum Ausdruck. Sie hat sich im Laufe der Geschichte entfaltet und wird in vielen verschiedenen Gottesdiensten gefeiert. Damit die Liturgie der Ehre Gottes und dem Heil der Menschen dient, müssen Sprache und Symbolik den Menschen von heute verständlich sein.

Handlungsschritte - Vielfalt von Gottesdienstformen

Pfarrgemeinde
Jede Gemeinde bildet nach Möglichkeit einen Liturgieausschuss des Pfarrgemeinderats, der Vorschläge erarbeitet und Aufgaben koordiniert. In die Vorbereitung und Gestaltung der Gottesdienste werden möglichst viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen einbezogen. Je mehr diese Gelegenheit haben, ihre Lebenserfahrungen und -fragen einzubringen, desto mehr wird die Liturgie zu ihrer Feier. Dadurch werden in den Gemeinden vielfältige Gottesdienstformen möglich, die Menschen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Glaubensgeschichten ansprechen (Eucharistie – Wort-Gottes-Feiern – Stundengebet– Andachten – volkstümliche Frömmigkeitsformen wie z. B. Wallfahrten).

Dekanat
Im Dekanatsrat, den Pastoralkonferenzen und den Konveniats werden die Erfahrungen mit unterschiedlichen Gottesdienstformen ausgetauscht. Der Dekan überprüft bei Visitationen die Praxis des gottesdienstlichen Lebens.

Erzbistum
Die Bistumsleitung achtet darauf, dass die Gottesdienste entsprechend der Liturgie der Kirche gefeiert werden, und fördert die Entwicklung verschiedener Gottesdienstformen. Sie ermöglicht einen Erfahrungsaustausch und lässt durch die Liturgische Kommission Vorschläge für besondere Anlässe (z. B. an Wendepunkten des Lebens) erarbeiten. Sie legt Wert darauf, dass bei der Aus- und Fortbildung der liturgischen Dienste der Bezug zum Alltag der Gläubigen gewahrt bleibt.

Feier der Eucharistie

Grundsätzliches

Bei aller legitimen Vielfalt liturgischen Feierns und gottesdienstlicher Formen ist und bleibt die Eucharistie „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“ (LG 11). Aus ihr und auf sie hin entwickelt sich das religiöse Leben der einzelnen Christen und der kirchlichen Gemeinden und Gemeinschaften. Die gemeinsame Sorge aller, vor allem aber der Verantwortlichen, muss es deshalb sein, sicherzustellen, dass die Eucharistie in den Pfarrgemeinden, aber auch an anderen religiösen Zentren, regelmäßig und würdig gefeiert werden kann.

Handlungsschritte

Pfarrgemeinde
Die Gemeinden fühlen sich mitverantwortlich dafür, dass an den Sonntagen und kirchlichen Feiertagen die Gläubigen Gelegenheit haben, als Gemeinschaft von Schwestern und Brüdern Gott in der Feier der Eucharistie zu danken, ihn zu preisen und ihre Bitten vor ihn zu tragen. In der Regel sollen Eucharistiefeiern in der Pfarrkirche, gegebenenfalls auch in größeren Filialkirchen stattfinden. Die Vorschrift, dass jeder Priester nur bis zu dreimal an Sonn- und Feiertagen Eucharistie feiern darf, ist dabei zu beachten.

Dekanat
Die Dekanate tragen Verantwortung dafür, dass Eucharistiefeiern in gerechter Weise auf die einzelnen Pfarrgemeinden und Gottesdienstorte im Dekanat verteilt sind. Dabei ist vor allem auch auf überpfarrliche Absprachen bezüglich heiliger Messen mit besonderen Zielgruppen Wert zu legen.

Erzbistum
Die Bistumsleitung beachtet bei der pastoralen Stellenplanung und beim Einsatz der Priester die legitimen Bedürfnisse der Gläubigen und der Gemeinden und geht so weit wie möglich auf sie ein.

Wort-Gottes-Feiern

Grundsätzliches

Die Versammlung der Gläubigen zum Gebet, zum Hören des Wortes Gottes und zum Lobpreis des Herrn an Sonn- und Feiertagen ist für das Alltagsleben der Gemeinden und der einzelnen Christen grundlegend. Deshalb wird die Teilnahme an einer Wort-Gottes-Feier sehr empfohlen, wenn wegen Priestermangels oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund keine sonntägliche Eucharistiefeier möglich ist. Wer in einer solchen Notsituation an einer Wort-Gottes-Feier teilnimmt, entspricht den kirchlichen Vorschriften für die Sonntagspflicht.( Vgl. zu diesem Abschnitt: Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die Sonn- und Festtage. Herausgegeben von den Liturgischen Instituten Deutschlands und Österreichs im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz und des Erzbischofs von Luxemburg, Trier 2004).

Handlungsschritte

Pfarrgemeinde
Wo keine sonntägliche Eucharistiefeier stattfinden kann, soll die Gemeinde die Möglichkeit haben, sich zu einer gemeinsamen Wort-Gottes-Feier gemäß den liturgischen und rechtlichen Maßgaben zu versammeln.In der Regel sind Wort-Gottes-Feiern nicht mit der Spendung der heiligen Kommunion verbunden; Abweichungen von dieser Praxis müssen theologisch und pastoral begründet sein (beispielsweise in Justizvollzugsanstalten, Krankenhäusern oder Altenheimen). Zu beachten ist, dass solche Wort-Gottes-Feiern gleichmäßig und gerecht auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden.

Dekanat
Die Dekanate sorgen dafür, dass für ausgebildete Beauftragte für Wort-Gottes-Feiern regelmäßig Fort- und Weiterbildungen durchgeführt werden, die sowohl liturgische als auch theologische und spirituelle Schwerpunkte beinhalten.

Erzbistum
Im gesamten Erzbistum werden genügend Beauftragte für Wort-Gottes-Feiern ausgebildet und erhalten dazu eine Sendung.