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Gebete für Paare, die keine kirchliche Ehe schließen können

Heft des Erzbistums Bamberg

Nicht Gesunde brauchen den Arzt, sondern Kranke, findet Dekan Hans Roppelt eine etwas ungewöhnliche Begründung für dieses neue "offizielle Dokument des Erzbistums Bamberg" mit einem Begleitwort von Erzbischof Dr. Ludwig Schick an die Priester, Diakone und Mitarbeiter im pastoralen Dienst.

Mit dieser Vorlage von Gebeten für wiederverheiratete Paare und für die Segnung von Zeichen wie Kerze oder Kreuz in der gemeinsamen Wohnung macht sich das Erzbistum Bamberg zum Vorreiter in der geistlichen Sorge um Geschiedene. Und zwar ausdrücklich "im katholischen Rahmen", wie Pfarrer Roppelt betont.
Liturgische Handlungen für wiederverheiratete Geschiedene sind in diesem Rahmen nach wie vor verboten. Nicht aber Gebete, die Paare und dessen Angehörige in der Eucharistiefeier, Wort-Gottes-Feier oder im privaten Raum selber sprechen können. Auch nicht Fürbitten um Gottes Begleitung in dem neuen Lebensabschnitt und um das Feuer der Liebe. Nicht eine Segensformel für Mann und Frau zum Abschluss einer Kindertaufe. "Denn alle wahre Liebe stammt von dir, guter Gott, und führt zu dir," fasst ein Gebet den Beweggrund für die Herausgabe dieses Heftes zusammen.
Die Gebetshilfe war nach den Worten von Dekan Roppelt die schwierigste Aufgabe, die das Diözesanforum im Bamberger Pastoralgespräch der Pastoralkommission (Pako) aufgegeben hatte.
Dem Stadtsteinacher Ortspfarrer oblag es als Mitglied dieser Kommission, sich mit dem Antrag 1.3.2 auseinanderzusetzen: "Wir beantragen die Erstellung einer Arbeitshilfe mit Beispielen von Segensgebeten für Paare, die zwar nicht krichlich getraut werden können, aber erfahren sollen, dass sie auch in ihrer neuen Partnerschaft von der Gemeinschaft der Kirche mitgetragen sind."
Der mit hoher Zustimmung von den Delegierten verabschiedete Antrag wurde von Erzbischof Dr. Karl Braun "in dieser Form" nicht angenommen. In seiner dirfferenzierten Begründung hatte er zunächst auf das Apostolische Schreiben "Familiaris Consortio" verwiesen, in dem Papst Johannes Paul II. die "erforderliche Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen" betont und jedem Geistlichen verbietet, für Geschiedene "irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen. Sie würden ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen."
Doch der abschließende Satz von Erzbischof Karl Braun sollte Pfarrer Roppelt und eine Arbeitsgruppe vier Jahre lang beschäftigten: "Dabei soll nicht ausgeschlossen sein, dass sich der Priester mit den Betroffenen und ihren Angehörigen in den Tagen, die einer Ziviltrauung vorausgehen oder folgen, zum privaten Gebet im privaten Rahmen zusammenfindet."
Hans-Joachim Ignatzi, Ordinariats-Experte für liturgische Fragen, Alfred Beyer aus dem erzbischfölichen Offizialat, Gemeindereferentin Elisabeth Bokisch aus Fürth und Pastoralreferentin Sile Weiser-Oberkofler aus Stadtsteinach meisterten mit den Pako-Mitgliedern Pfarrer Roppelt und Ursula Reichstein behutsam und sorgfältig die Vorgabe - "und blieben dabei auf dem kirchlichen Boden".
Für den Seelsorger Roppelt ist klar, dass ohnehin nur die betroffenen Paare kommen, "die mit der Kirche etwas zu tun haben wollen". Der Pfarrer ermutigt sie ausdrücklich, "aufrecht und nicht im Kriechgang um ein Gebet für den gemeinsamen Lebensweg zu bitten".
Schließlich ermahne der Papst die Hirten und die ganze Gemeinschaft der Gläubigen, "den Geschiedenen in fürsorglicher Liebe beizustehen, damit sie sich nicht von der Kirche getrennt betrachten... Die Kirche soll für sie beten, ihnen Mut machen, sich ihnen als barmherzige Mutter erweisen und sie so im Glauben und in der Hoffnung stärken." Auch Erzbischof Ludwig Schick unterstreicht in seinem Vorwort für die Gebetshilfe, dass die Mitchristen zivil Wiederverheirateten "durch Gebet und Fürbitte zur Seite stehen können". Und dass eine pastorale Begleitung dazu beitrage, Jesu Auftrag zu erfüllen, der von einem "Leben in Fülle"spricht.
Das Eingeständnis von Schuld und Versagen in der Vorehe klammert die Gebetshilfe nicht aus. Auch in diesem "Grundproblem in unserer Kirche" - "wie gehen wir mit dem Scheitern einer Ehe oder eines Priesterlebens um?" - sieht Pfarrer Roppelt seelsorgerliche Begleitung herausgefordert. Diese müsse "zur Versöhnung bringen mit dem früheren Partner, wenn eine neue Partnerschaft gelebt werden soll".
Seinen Mitbrüdern schriebt der Pfarrer mit Blick auf diese oberhirtlich genehmigte Gebetssammlung ins Stammbuch: "Kein Seelsorger kann sich jetzt mehr herausreden, dass er für wiederverheiratete Geschiedene nichts tun kann."

Marion Krüger, Heinrichsblatt Bamberg

Broschüre "Gebete für Paare, die keine kirchliche Ehe schließen können", herausgegeben von der Pastoralkommission des Erzbistums Bamberg, Dezember 2004
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