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Liturgiekommission

Statut

Gemäß Artikel 45 "Sacrosanctum Concilium", der Konstition des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie, besteht im Erzbistum Bamberg eine diözesane Liturgiekommission, "um unter Leitung des Bischofs die Liturgische Bewegung zu fördern". Sie ist das Beratungsgremium des Erzbischofs in liturgischen Fragen.

Das Statut der Liturgiekommission ist im Amtsblatt für das Erzbistum Bamberg 6/2003 veröffentlicht.

Aufgaben

(Auszug aus dem Statut)

  • Die Liturgische Kommission soll sich Kenntnis verschaffen über den Stand der pastoralliturgischen Bewegung im Bistum.
  • Sie soll sorgen, dass die Beschlüsse der zuständigen Autorität auf dem Gebiete der Liturgie ohne Abstrich ausgeführt werden, und sie soll sich darüber unterrichten, was an Studien und Unternehmungen auf diesem Gebiet anderswo geschieht.
  • Sie soll praktische Unternehmungen jeder Art, die zur Förderung all dessen, was zur Liturgie gehört, anregen und unterstützen. Das betrifft ganz besonders jene Maßnahmen, die darauf abzielen, den Priestern zu helfen, die bereits in der Seelsorge tätig sind.
  • Sie soll sowohl im Einzelfall wie auch für den Bereich des ganzen Bistums Anregungen geben in bezug auf die rechten und fortschrittlichen Methoden der pastoralliturgischen Arbeit. Sie soll geeignete Laien benennen und berufen, die in dieser Sache bei gegebener Gelegenheit die Priester unterstützen können. Und sie soll die entsprechenden Hilfsmittel und Handreichungen bereitstellen.
  • Sie soll bei allem, was im Bistum zur Förderung der Liturgie unternommen wird, dafür sorgen, dass die verschiedenen Vereinigungen einträchtig zusammenwirken und sich gegenseitig unterstützen...".


Mitglieder
(Auszug aus dem Statut)

(1)
Vorsitzender der Kommission ist der Erzbischof.
Mitglieder von Amts wegen sind

  • der Hauptabteilungsleiter Liturgie,
  • der Leiter der Abteilung Liturgie
  • der Vertreter des Faches Liturgiewissenschaft,
  • der Leiter des Amts für Kirchenmusik:

(3)
Nach Möglichkeit sollen unter den berufenen Mitgliedern folgende Personengruppen und Aufgabenkreise Berücksichtigung finden:

  • Pfarrer, Kapläne und Ständige Diakone,
  • Ordensleute,
  • Pastoral- und Gemeindereferent(inn)en,
  • Verantwortliche in der Ausbildung der pastoralen Dienste,
  • Gottesdienstbeauftragte,
  • Verantwortliche aus den verschiedenen Seelsorgebereichen.

Namentlich gehören folgende Mitglieder der Liturgiekommission an:

  • Erzbischof Prof. Dr. Ludwig Schick
  • Pastoralreferent Tobias Bienert
  • Dipl.-Theol. Irmgard Gehringer
  • Weihbischof Dompropst Herwig Gössl
  • Pastoralreferent Thomas Höhn
  • Pfarrvikar Thomas Karukayil
  • Domkapitular Andreas Lurz
  • Gemeindereferentin Elfriede Lurz
  • Religionslehrer Ralph Olbrich
  • Diakon Georg Paszek
  • Pfarrer Harald Sassik
  • Regens Ewald Sauer
  • Pater Konrad Schlattmann OFMConv.
  • Pfarrer Markus Schürrer
  • Pastoralreferentin Silke Weiser-Oberkofler
  • Diözesanmusikdirektor Prof. Markus Willinger
  • Domkapitular Prof. Dr. Peter Wünsche
  • Domkapitular Dr. Josef Zerndl